Beinhaltet neben Lichtraumprofilschnitt und Totholzbeseitigung auch Schnittmaßnahmen die einer unerwünschten Entwicklung der Krone vorbeugen (Überlängen, Zwieselbildung).
Entfernen der Äste, die in die Fahrbahn oder den Gehweg ragen: bei öffentlichen Straßen mindestens 4,5 m Höhe, bei öffentlichen Gehwegen mindestens 2 m.
Erziehungsschnitt der Kronen um Fehlentwicklungen vorzubeugen und zu korrigieren. Der Baum soll frühzeitig auf seine Funktion vorbereitet werden: Konkurrenztriebe werden entfernt, das Lichtraumprofil frühzeitig hergestellt.